Informationen - Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/26


Formulare zur Schulanmeldung: 

 

 

 

schuelerstammblatt_sj_2025_26.pdf

 

anmeldung_zur_einschulung_sj_2025_26.pdf

 

abfrage_religion_ethik.pdf

 

schweigepflicht_kita.pdf

 

datenschutzrechtliche_erklaerung.pdf

 

einschulungsuntersuchung_gesundheitsamt.pdf

 

 

 

 

Bitte drucken Sie alle Formulare aus und geben Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 29.02.2024 an die Schule zurück. Gern können Sie die Unterlagen auch direkt in unseren Briefkasten werfen.

 

 

Wünschen Sie für ihr Kind eine Hortbetreuung?


Dann können Sie sich das nachstehende Formular ebenfalls ausdrucken. Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis zum 29.02.2024 im Hort ein.


antragsformular_betreuungsplatz_fuer_die_gemeinde_hohe_boerde.pdf


 

ärztliche Untersuchung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2025/26

 

 

Liebe Eltern,

 

Ihr Kind wird im kommenden Jahr (2025) schulpflichtig. Aus diesem Grund sieht das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.02.2013 (SchulG LSA; GVBl. LSA S. 68) eine Pflichtuntersuchung Ihres Kindes gemäß § 37 Abs. 2 SchulG LSA vor.


Diese wird durchgeführt vom Gesundheitsamt Oschersleben.

 

Diese Einschulungsuntersuchungen finden in unserer Grundschule an folgenden Tagen statt:

                                

                          02.05.2024


                    06.05. - 08.05.2024


                    13.05. - 15.05.2024


jeweils in der Zeit von

 

08:00 - 11:30 Uhr.

 

  

Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin für diese Einschulungsuntersuchung mit unserem Sekretariat

unter: 039204-781 839.

 

 

 

Anmeldung schulpflichtiger Schüler für das Schuljahr 2025/26

 

Sehr geehrte Eltern,

 

gemäß Erlass des Kultusministeriums "Aufnahme in die Grundschule" müssen Eltern, deren Kinder zwischen dem 

 

               01.07.2018 und dem 30.06.2019

 

geboren wurden und damit zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden, ihre Kinder in der zuständigen Grundschule bis zum 01.03. des Jahres vor der Einschulung ( somit 01.03.2024) anmelden.

 

Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes (Anmeldeschule), auch wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Wenn dies der Fall ist, teilen Sie uns bitte die entsprechende Schule umgehend mit.

 

Im Januar 2024 erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem Ablauf der Anmeldung (Zustellung erfolgt über den Kindergarten). Die Eltern, deren Kinder auswärtige Kindergärten besuchen, erhalten diesen Brief per Post zugesandt.

 

 

Liebe Grüße


vom Grundschul-Team

 

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

 

 

Geburtszeitraum                       

                                      Einschulungsjahr

 

         

 

 

01.07.2014

bis

30.06.2015

2021/22

01.07.2015

bis

30.06.2016

2022/23

01.07.2016

bis

30.06.2017

2023/24

01.07.2017

bis

30.06.2018

2024/25

01.07.2018

bis

30.06.2019

2025/26

01.07.2019

bis

30.06.2020

2026/27

 

 

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.

Voraussetzungen für Rückstellung

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig, seelisch oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen, werden an der Grundschule oder an der Förderschule entsprechend gefördert. Im Einzelfall kann die Aufnahme in die Schule durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten um ein Jahr verschoben werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.




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