Informationen - Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2027/28


Formulare zur Schulanmeldung: 

 

 

schuelerstammblatt_sj_27_28.pdf

 

anmeldung_zur_einschulung.pdf

 

abfrage_ethik_religion.pdf

 

schweigepflichtentbindungserklaerung_kita.pdf

 

datenschutzrechtliche_erklaerung.pdf

 

fragebogen_seu.pdf    (Dieses Formular ausgefüllt beim Termin im Gesundheitsamt abgeben!!!)

 

 

  

Bitte drucken Sie alle obigen Formulare aus und geben Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 06.03.2026 an die Schule zurück. Sie erhalten bei Abgabe der Unterlagen dann auch gleich einen Termin zur Vorschuluntersuchung für Ihr Kind.

 

 

Sie haben keinen funktionierenden Drucker? Kein Problem. Sie können sich auch die Anmeldeunterlagen direkt im Sekretariat in der Zeit von 8-12 Uhr abholen.

 

 

 

 

Wünschen Sie für ihr Kind eine Hortbetreuung?


Dann können Sie sich das nachstehende Formular ebenfalls ausdrucken. Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis zum 06.03.2026 im Hort ein.



antragsformular_betreuungsplatz_fuer_die_gemeinde_hohe_boerde.pdf


 

Lizenzen & Quellen

ärztliche Untersuchung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2027/28

 

 

Liebe Eltern,

 

Ihr Kind wird im kommenden Jahr (2027) schulpflichtig. Aus diesem Grund sieht das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.02.2013 (SchulG LSA; GVBl. LSA S. 68) eine Pflichtuntersuchung Ihres Kindes gemäß § 37 Abs. 2 SchulG LSA vor.


Diese Untersuchung findet im Gesundheitsamt in Oschersleben an folgenden Tagen vormittags statt:


18.03.2026           

23.03.2026          

24.03.2026          

25.03.2026          

26.03.2026          

07.04.2026          


Bitte vereinbaren Sie bei Abgabe der Unterlagen zur Schulanmeldung oder telefonisch einen Termin für diese Einschulungsuntersuchung mit unserem Sekretariat unter: 039204-781 839  !!

 

 

 

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

 

 

Geburtszeitraum                       

                                      Einschulungsjahr

 

         

 

 

01.07.2014

bis

30.06.2015

2021/22

01.07.2015

bis

30.06.2016

2022/23

01.07.2016

bis

30.06.2017

2023/24

01.07.2017

bis

30.06.2018

2024/25

01.07.2018

bis

30.06.2019

2025/26

01.07.2019

bis

30.06.2020

2026/27

01.07.2020

bis

30.06.2021

2027/28

01.07.2021

bis

30.06.2022

2028/29

 

 

 

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.

Voraussetzungen für Rückstellung

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig, seelisch oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen, werden an der Grundschule oder an der Förderschule entsprechend gefördert. Im Einzelfall kann die Aufnahme in die Schule durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten um ein Jahr verschoben werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Schulanfang - leicht gemacht!

 

1. Freuen Sie sich mit Ihrem Kind auf die Schule! Eine positive Einstellung beeinflusst das kindliche Denken

    enorm.

 

2. Erleichtern Sie Ihrem Kind den Schulalltag! Voraussetzung ist ein bis zum Schulanfang eingespielter,

    strukturierter Tagesablauf.

 

3. Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes! Trauen Sie ihm etwas und stärken Sie dadurch sein

    Selbstbewusstsein.

 

4. Gewöhnen Sie Ihr Kind an selbstverständliche Ordnungen und die regelmäßige, termingerechte Erfüllung

    seiner Pflichten!

 

5. Schenken Sie Ihrem Kind Zeit, aufmerksam zuzuhören! Intensive Gespräche sind besonders wichtig.

 

6. Wecken Sie das Interesse für Bücher! Lesen Sie regelmäßig vor! Keine CD-Einspielung ersetzt

    die Gute-Nacht-Geschichte!

 

7. Fördern Sie den natürlichen Bewegungsdrang und die Kreativität Ihres Kindes! Kinder brauchen Sport,

    viele Möglichkeiten, sich an der frischen Luft zu bewegen und genügend Zeit zum Spielen!

    Auch Verlieren will gelernt sein!

 

8. So viel wie nötig, so wenig wie möglich! Fernsehen und Computerspiele gehören zum Alltag.

    Wichtig ist, Medienkompetenz glaubhaft vorzuleben.

 

9. Übung macht den Meister, aber: Üben will gelernt sein! Zehn Minuten konzentriertes Üben ist

    effektiver als eine Stunde Druck und Stress. Nicht vergessen: Eltern sind keine Hilfslehrer!

 

10. Gute Stimmung hilft beim Lernen und fördert die Konzentrationsfähigkeit! Angst und Leistungsdruck

      blockieren das Denken!

 

11. Bleiben Sie gelassen und geduldig! Jedes Kind ist anders! Deshalb: Vergleichen Sie Ihr Kind nicht mit

      anderen. Geben Sie ihm genügend Zeit, individuelle Möglichkeiten und die Chance, sich zu bewähren.

 

12. Halten Sie Kontakt zur Klassenlehrkraft! Sie kennt schnell die schulischen Stärken und Schwächen und

      kann passgenaue Anregungen geben. Lassen Sie sich helfen, bevor es Probleme gibt!

 




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